Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) veröffentlicht
Im Zentrum dieser Förderungen stehen Maßnahmen zur Klimaanpassung von Einrichtungen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Adressiert werden neben den Kommunen insbesondere auch gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen. Die Förderquote beträgt 80 % und inkludiert investive Maßnahmen (90 % für finanzschwache Kommunen).
Es werden vorbildhafte resilienzsteigernde Klimaanpassungsmaßnahmen auf Grundlage von Klimaanpassungskonzepten, verbunden mit einer Schwerpunktsetzung auf „naturbasierten Lösungen“ gefördert. Bespiele für „Naturbasierte Lösungen“ sind:
- hydrologische Elemente (z. B. Flüsse, Seen, Teiche)
- Maßnahmen zur Straßen- und Hofbegrünung
- Vegetationsstrukturen (z. B. Stadtbäume, Fassadenbegrünungen, Dachgärten)
- Wildgärten oder Wildwiesen
Auch können sie mit „grauen“ Maßnahmen (technisch-infrastrukturelle oder bauliche Veränderungen) kombiniert werden. Beispiele für graue Maßnahmen sind:
- Anpassung des Entwässerungssystems
- Maßnahmen zum Schutz vor eindringendem Wasser
- Auffangmöglichkeiten zur Zwischenspeicherung von Regenwasser sowie Versickerungsgruben und Rigolen
- Bewässerungsanlagen für die schattenspendende Bepflanzung
- Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude zum Hitze- und UV-Schutz, z. B. durch die Installation von Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden
- Wasserspielplätze
Um die Förderung der investiven Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können, muss im Vorfeld ein Konzept zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise von einem externen Landschafts-, Architektur‑ oder Ingenieurbüro erstellt werden. Das ist bis zu 70.000 Euro ebenfalls zu 80 % (90 %) förderfähig. Anträge für das erste Förderfenster müssen bis zum 15.08.2023 eingereicht sein.
Bild zur Meldung: Beispiel für eine naturnahe Beschattung (pixabay.com)