Kommunale Wärmeplanung
Alle Kommunen in Schleswig-Holstein sind verpflichtet, sich über eine strategische Planung in Form der sog. "kommunalen Wärmeplanung" Gedanken über die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ihres Gemeindegebiets zu machen. Gesetzesgrundlage bilden hierzu das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Die Frist für die allermeisten Gemeinden Schleswig-Holsteins für die Erstellung einer solchen Planung ist der 30.06.2028.
Nichtsdestotrotz sind bereits einige der Kommunen in der Klimaschutzregion auf dem Weg zu einer kommunalen Wärmeplanung einen Schritt weiter. Während die Stadt Kappeln nach der alten Fassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ihre Wärmeplanung bereits 2024 abgeschlossen hat (Informationen zum Endbericht finden Sie hier auf der Website der Stadt), haben drei weitere Gemeinden sowie ein Amt die Chance 2023 genutzt und Bundesmittel für die frühzeitige Erstellung einer kommunalen Planung beantragt. Diese gesondert geförderten Projekte befinden sich derzeit in der Erstellungsphase.
Links zu den jeweiligen Gemeindeseiten mit genaueren Informationen:



