Neue Förderung zum Einsatz biologischer Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) sowie Förderung von Kontrollkosten

20. 03. 2024

Mit der oben genannten Richtlinie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz öffentliche Träger von Außer-Haus-Verpflegungseinrichtungen (AHV). Ziel der Förderung ist die Steigerung des Einsatzes von ökologischen Produkten. 

 

 

 

Antragsberechtigt sind:

  • Schulküchen

  • Kantinen

  • Senioreneinrichtungen

  • Krankenhäuser

  • Gaststätten

  • Caterer

 

Gefördert werden Beratungskosten durch ausgewählte Beratungskräfte zu 100 %. Die Beratungskräfte können auf der Seite zur Förderrichtline eingesehen und ausgewählt werden. Ziel der Beratung kann die Zertifizierung des AHV mit einem BIO-Siegel sein. Es ist aber keine Fördervoraussetzung. 

 

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