Bundesförderung für effiziente Gebäude geändert!
28. 07. 2022
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Das vollständige Dokument finden Sie auf dieser Seite unten unter "Downloads".
Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Neubauten werden nur noch als EH/EG 40 und in der Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5%) - Zuschussvariante wird gestrichen.
- Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Bestandsgebäude erfolgt nur noch als Zuschuss - die Kreditförderung wird gestrichen.
- Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen werden nicht mehr gefördert.
- geänderte Förderquoten für Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung & Anlagentechnik ohne Heizung = 15%, Biomasseheizungen = 10%, Wärmepumpen = 25% (+5% Wärmequelle Wasser/Abwasser/Erdreich), Solarkollektoranlagen = 25%, Erneuerbare Energien-Hybridheizung = 25% ohne Biomasseeinbindung / 20% mit Biomasseeinbindung, Erweiterung/Umbau/Anschluss an Gebäudenetze = 25%
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen werden 10% Bonus gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen werden 10% Bonus gewährt, wenn die Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Der 5%-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entfällt für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Neubauten.
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