Landesregierung fördert Batteriespeicher für Privathaushalte und Kleinunternehmen
Das Budget des Förderprogramms "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" des Landes Schleswig-Holstein war aufgrund der Vielzahl von Anträgen bereits Mitte Dezember 2020 ausgeschöpft. In diesem Jahr wird im Rahmen des Programms nur die Förderung für Batteriespeicher mit insgesamt 2,5 Millionen Euro fortgeführt.
Ab dem 18.01.21 können Anträge zur Bezuschussung von Batteriespeichern durch Privatpersonen und Klein(st)unternehmen gestellt werden. Zu beachten ist, dass eine Antragstellung vor der Umsetzung erfolgen muss! Zudem muss der Batteriespeicher künftig gemeinsam mit einer neuen Energieerzeugungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien (3-30 kW/kWp) errichtet werden, die selbst nicht förderfähig ist.
Die Förderung für den Stromspeicher beträgt bis zu 400€ je kWh nutzbarer Kapazität des Batteriespeichers. Für die Installations- und Anschlusskosten werden pauschal 200€ Zuwendung gewährt. Der maximale Zuschuss pro Maßnahme ist auf 2.200€ festgelegt. Die Antragstellung kann ab dem 18.01.21 über ein Online-Portal beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erfolgen.