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BMDV fördert Mobilitätsstationen in strukturschwachen Gebieten

17. 05. 2024

Bis zum 17.06.2024 können beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Skizzen für den Auf- und Ausbau von Mobilitätsstationen in kleinen und mittleren Kommunen in strukturschwachen Regionen eingereicht werden. Das Projekt muss dann bis zum 31.12.2025 umgesetzt werden.

 

Mobilitätsstationen werden im Sinne dieser Förderung als sichtbare Standorte verstanden, an denen verschiedene Mobilitätsformen (z.B. Individualverkehr/ÖPNV) und Verkehrsmittel (Privatfahrzeuge/ Sharingfahrzeuge/ Bus, Bahn etc.) miteinander verknüpft werden. Die Mobilitätsstationen dienen den Nutzenden als Start-, Ziel- oder Umsteigepunkt.

 

Antragsberechtigt sind Kommunen mit maximal 50.000 Einwohnern. Der Fördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen erhöht sich der Fördersatz auf 80 %. Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen oder die Beschaffung von Fahrzeugen, die vom Zuwendungsempfänger selbst als Sharing-Angebot betrieben oder Sharing-Anbietern zeitlich befristet zur Nutzung überlassen werden und der weiteren Digitalisierung des Verkehrsangebots dienen.

 

Bild zur Meldung: Freepik.com

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24852 Eggebek

 

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