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Bundesförderung für effiziente Gebäude erneut geändert!

01. 01. 2023

Januar 2023 - Zum Jahreswechsel hat erneut eine Novellierung der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stattgefunden. Alle Details können Sie dem beigefügten Dokument unten entnehmen.

 

Die wichtigsten Änderungen sind hier zusammengefasst:

  • Öffnung der Antragsberechtigung auf alle Investoren
  • Materialkosten sind als Eigenleistung förderfähig (Bestätigung durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erforderlich)
  • Verschärfung der Anforderungen an Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Anlagen, die ausschließlich zur Stromversorgung dienen, werden nicht mehr gefördert (PV, Windkraft, Stromspeicher)
  • Einführung eines 15%-Bonus für Serielles Sanieren unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen auf EH-Stufe 40 oder 55
  • Streichung der Förderung von Erneuerbare Energien-Hybridheizungen
  • Brennstoffzellenheizungen (Biomethan oder grüner Wasserstoff) werden förderfähig
  • Mietkosten für provisorische Heizungstechnik bei Defekt (max. 1 Jahr) wird förderfähig
  • Beheizung mit mind. 65% erneuerbare Energien bei Einbau von Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder bivalenten Systemen
  • Neubauförderung wird vrs. ab 01.03.2023 in das neue Teilprogramm „Klimafreundlicher
    Neubau“ (KFN) umgewandelt

 

Juli 2022 - Die Bundesregierung hat eine Änderung der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Das vollständige Dokument finden Sie auf dieser Seite unten unter "Downloads".

 

Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Neubauten werden nur noch als EH/EG 40 und in der Kreditvariante gefördert (Tilgungszuschuss 5%) - Zuschussvariante wird gestrichen.
  • Die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Bestandsgebäude erfolgt nur noch als Zuschuss - die Kreditförderung wird gestrichen.
  • Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen werden nicht mehr gefördert.
  • geänderte Förderquoten für Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung & Anlagentechnik ohne Heizung = 15%, Biomasseheizungen = 10%, Wärmepumpen = 25% (+5% Wärmequelle Wasser/Abwasser/Erdreich), Solarkollektoranlagen = 25%, Erneuerbare Energien-Hybridheizung = 25% ohne Biomasseeinbindung / 20% mit Biomasseeinbindung, Erweiterung/Umbau/Anschluss an Gebäudenetze = 25%
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen werden 10% Bonus gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen werden 10% Bonus gewährt, wenn die Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Der 5%-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entfällt für Anlagen zur Wärmeerzeugung und für Neubauten.
 

Kontaktdaten

Klimaschutzmanagement Region Flensburg

Amt Eggebek

Hauptstr. 2
24852 Eggebek

 

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