Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau sieht verschiedene Maßnahmen vor, die aus den Energie- und Klimafonds gefördert werden. Im Fokus stehen zwei Bereiche: Beratungen sowie Investitionen für betriebliche Klimaschutzmaßnahmen.
Qualifizierte Beratungen, die zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO2-Einsparpotenzials dienen, sind Voraussetzung für Förderungen, wie zum Beispiel die Modernisierung oder dem Neubau von Anlagen oder die regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung.
Investitionen in materielle oder immaterielle Maßnahmen, die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung erhöhen, sind förderfähig. Die Höhe der Zuwendung hängt von dem CO2 Einsparpotenzial ab, grundsätzlich werden bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Die Förderung für Investitionsmaßnahmen kann seit dem 1. November 2020 beantragt werden. Die Richtlinie ist vorerst bis zum 30. Juni 2021 gültig.